28. April 2022
Die Relevanz von Hygienemaßnahmen bei Wellness-Anwendungen wurde vielen bereits zu Anfang der Pandemie klar: Da es sich bei Wellness um körpernahe Dienstleistungen handelt, sind die zu erbringenden Auflagen in diesem Bereich noch schärfer. Denn hier kann der erforderliche Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Zu den körpernahen Dienstleistungen gehören auch Massagen, Kosmetik-Anwendungen, Maniküren sowie Pediküren. Wie alle anderen Einrichtungen sind Wellness-Studios verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. Darin müssen Maßnahmen aufgeführt sein, die Mitarbeiter sowie Kunden effektiv vor einer Infektion schützen. Hygiene ist mehr als allgemeine Sauberkeit Bereits vor der Pandemie sollte Sauberkeit, etwa durch das Waschen der Hände […]